Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Kindergeld trotz Auslandsaufenthalt

Ein Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn das Kind trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts seinen Wohnsitz bei den Eltern beibehält.

Sie haben auch Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt absolviert. Entscheidend für den Kindergeldanspruch ist, ob Ihr Kind seinen Wohnsitz bei Ihnen beibehalten hat. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kind diesen Wohnsitz in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Ohne Bedeutung ist hingegen, ob Ihr Kind nach Beendigung des Auslandsstudiums in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren will.

Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist nicht ausschlaggebend. Auch bei einem langjährigen Auslandsaufenthalt kann der Wohnsitz bei den Eltern gegeben sein, nämlich dann, wenn Ihr Kind sich im Jahr fünf Monate im Inland in Ihrer Wohnung aufhält.

Keinesfalls behält Ihr Kind seinen Wohnsitz bei Ihnen, wenn Sie es zu einem mehrjährigen Schulbesuch zu den Großeltern ins Ausland schicken. In diesem Fall verliert Ihr Kind seinen Wohnsitz im Inland grundsätzlich. Daran ändern auch besuchsweise Aufenthalte Ihres Kindes nichts. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht dann nicht.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg