Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Doppelte Haushaltsführung mit Ehegatte

Eine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt.

Für bis zu zwei Jahre können Sie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist ist zwar weiterhin ein Werbungskostenabzug möglich, aber nur dann, wenn Sie Ihren beruflichen Zweitwohnsitz an einen anderen Ort verlegen.

Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass der Werbungskostenabzug auch dann möglich ist, wenn Ihr Ehegatte - ob berufstätig oder nicht - an den Zweitwohnsitz mitkommt. Allerdings muss für die Anerkennung der Mittelpunkt des Lebensinteresses Ihres Ehegatten zweifelsfrei weiterhin am Hauptwohnsitz liegen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg