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Entkernung eines Gebäudes

Die Entkernung eines Gebäudes wird steuerrechtlich als Neuherstellung behandelt.

Das Finanzgericht Hessen meint, dass die Entkernung eines Gebäudes einkommensteuerrechtlich der Herstellung einer Wohnung entspricht (Aktenzeichen: 11 K 6678/98). Voraussetzung ist, dass das Gebäude vollständig entkernt und in seiner Innensubstanz durch die Veränderung der Innenwände und der Geschosshöhen völlig neu gestaltet wird. Es spielt keine Rolle, wenn die Außenmauern und die tragenden Wände des Gebäudes beibehalten werden.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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