Aktuelles
Gewinn aus Basar kann nicht steuergünstig geschätzt werden
Ein gemeinnütziger Verein kann nicht die für ihn günstige Schätzung des Gewinns aus einem Pfennigbasar verlangen, weil diese Vorschrift nur für echtes Altmaterial gilt.
Ein gemeinnütziger Verein veranstaltet regelmäßig einen Pfennigbasar, für den die Mitglieder gebrauchte Gegenstände aller Art sammeln. Den Gewinn aus dem Verkaufserlös, der in einem Jahr bei rund 42.500 Euro lag, wollte der Verein vom Finanzamt nach einer Vorschrift in der Abgabenordnung schätzen lassen. Danach können Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials in Höhe des branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden - das wären in diesem Fall 20 % des Verkaufserlöses. Doch bei diesem Plan wollten weder das Finanzamt noch der Bundesfinanzhof mitspielen. Statt eines Schätzbetrags von rund 8.000 Euro muss der Verein den vollen Gewinn von 30.000 Euro versteuern. Eine Schätzung nach der Vorschrift kommt laut dem Bundesfinanzhof nur für Gegenstände in Frage, die nur noch Altmaterialwert und keinen durch Einzelverkauf realisierten Gegenstandswert mehr haben.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics