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Kaufpreisaufteilung auf Boden und Gebäude

Bei der Aufteilung des Kaufpreises in Anteile für Grund und Boden und Gebäude müssen Sie den jeweiligen Sachwert nach der Wertermittlungsverordnung von 1988 ermitteln.

Wird der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung schätzungsweise in einen Anteil für Grund und Boden und einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt, müssen Sie den jeweiligen Sachwert der Anteile nach der Wertermittlungsverordnung von 1988 ermitteln. Die Wertermittlungsverordnung von 1988 sieht das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren vor. Abzulehnen ist in diesem Fall die Vergleichswertmethode, da sie hier keine geeignete Schätzungsmethode darstellt. Die Vergleichswertmethode ist mit dem Gebot der Einzelbewertung nicht vereinbar.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
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Fax: 0208 – 970 71 37

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