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Vertragsverletzungsverfahren zur degressiven Gebäudeabschreibung

Die EU-Kommission stört sich daran, dass von der degressiven Abschreibung nur Gebäude im Inland begünstigt waren.

Dass die degressive Gebäudeabschreibung auf Gebäude im Inland beschränkt ist, schmeckt der EU-Kommission gar nicht. Sie sieht darin einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und betreibt deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Zwar wird die degressive Abschreibung seit 2006 nicht mehr gewährt, doch bereits vorher gebaute oder gekaufte Gebäude würden auch jetzt noch in den Genuss der Abschreibung kommen, und so läuft das Verfahren weiter.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Inhaber: Walter Stadelmeyer

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