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Vermietung der Einliegerwohnung an Eltern

Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie Mietverhältnissen zu fremden Dritten entsprechen.

Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen können nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn sie Mietverhältnissen zu fremden Dritten entsprechen. Weichen sie erheblich von dem ab, was fremde Dritte in gleicher Situation vereinbaren würden, ist eine steuerliche Anerkennung in jedem Fall auszuschließen. Eine erhebliche Abweichung liegt beispielsweise dann vor, wenn alle Nebenkosten nach dem Wohnflächenschlüssel umgelegt und schließlich nicht abgerechnet werden.

Beispiel: Sie sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses, das über eine Einliegerwohnung verfügt. Diese Einliegerwohnung vermieten Sie an Ihre Eltern. Erfolgt die Vermietung unter den marktüblichen Konditionen, die Sie auch gegenüber einem fremden Dritten verwenden würden, steht einer steuerlichen Anerkennung nichts im Wege. Es würde dann sogar keine Rolle spielen, dass Ihre Eltern ganz in der Nähe ein eigenes Einfamilienhaus bewohnen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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