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"Surf & Rail"-Ticket als Fahrausweis

Das "Surf & Rail"-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen.

Das "Surf & Rail"-Programm der Deutschen Bahn AG bietet Ihnen als Kunde die Möglichkeit, Ihren Fahrschein über das Internet zu kaufen. Sie geben die gewünschte Zugverbindung direkt ins Internet ein und können sich anschließend Ihren Fahrschein am heimischen PC sofort ausdrucken oder per E-Mail zuschicken lassen und später ausdrucken. Dieser selbst gedruckte Fahrschein erlangt mit dem Personalausweis im gebuchten Zug Gültigkeit.

Gemäß der Oberfinanzdirektion Hannover sind solche "Surf & Rail" Tickets als Fahrausweise im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen. Voraussetzung ist, dass die sonstigen, üblichen Voraussetzungen auch gegeben sind. Dann steht einer steuerlichen Anerkennung nichts mehr im Weg, so dass das "Surf & Rail" Ticket zum Vorsteuerabzug zuzulassen ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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