Aktuelles
"Surf & Rail"-Ticket als Fahrausweis
Das "Surf & Rail"-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen.
Das "Surf & Rail"-Programm der Deutschen Bahn AG bietet Ihnen als Kunde die Möglichkeit, Ihren Fahrschein über das Internet zu kaufen. Sie geben die gewünschte Zugverbindung direkt ins Internet ein und können sich anschließend Ihren Fahrschein am heimischen PC sofort ausdrucken oder per E-Mail zuschicken lassen und später ausdrucken. Dieser selbst gedruckte Fahrschein erlangt mit dem Personalausweis im gebuchten Zug Gültigkeit.
Gemäß der Oberfinanzdirektion Hannover sind solche "Surf & Rail" Tickets als Fahrausweise im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen. Voraussetzung ist, dass die sonstigen, üblichen Voraussetzungen auch gegeben sind. Dann steht einer steuerlichen Anerkennung nichts mehr im Weg, so dass das "Surf & Rail" Ticket zum Vorsteuerabzug zuzulassen ist.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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