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Aktuelles



Altersvermögensergänzungsgesetz

Die ersten Regelungen des im Frühjahr beschlossenen Altersvermögensergänzungsgesetz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.

Das bereits im März verabschiedete Altersvermögensergänzungsgesetz sieht folgende Änderungen des Rentenrechts vor:

  • Die Renten werden ab dem 1. Juli 2001 nicht inflations-, sondern nettolohnbezogen angepasst.

  • Entgelte von Erziehungspersonen, die während der ersten zehn Lebensjahre des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung ausübten und dabei unterschiedlich verdienten, werden um 50 % höher bewertet. Die maximale Höchstbewertung beträgt 100 % des Durchschnittsverdienstes.

  • Ehegatten haben künftig bei Rentenantritt die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften aufzuteilen.

  • Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 auf 67 % des Nettolohnes abgesenkt, um so die Beitragsbelastung bis zum Jahr 2020 auf maximal 20 % und bis 2030 auf maximal 22 % zu begrenzen.

  • Das Rentenniveau bei Witwen-/Witwerrente wird auf 55 % abgesenkt, erhöht sich jedoch bei der Erziehung eines Kindes.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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