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Lottogewinn kann Kindergeld kosten
Ein Lottogewinn des Kindes wird auf den Jahresgrenzbetrag der Einkünfte angerechnet, oberhalb dessen der Kindergeldanspruch verfällt.
Ein Lottogewinn des Kindes ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs dazu geeignet, den Unterhalt und die Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Liegt das Einkommen des Kindes daher, den Gewinn eingerechnet, über dem Jahresgrenzbetrag von derzeit 7.680 Euro, dann fällt der Anspruch auf Kindergeld weg.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
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