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Haftung bei Firmenfortführung
Mit der Übernahme der Firma eines Kaufmanns übernehmen Sie auch alle Verbindlichkeiten dieser Firma.
Wer die Firma eines Kaufmanns übernimmt, der haftet für die in der früheren Firma begründeten Verbindlichkeiten. Dies bedeutet, dass alle von der früheren Firma geschlossenen Verträge zu erfüllen sind. Beachten Sie, die meisten Unternehmen fallen heute unter diese Vorschriften, da der Kaufmannsbegriff erheblich erweitert worden ist. Kaufmann ist heute jedes Unternehmen, das buchführungspflichtig ist. Es ist nicht erforderlich, dass die übernehmende Firma den vollen Firmennamen fortführt, es ist ausreichend, dass der prägende Teil des Firmennamens übernommen wird.
Eine Haftungsbegrenzung kann im Handelsregister eingetragen werden, was von vielen Firmennachfolgern übersehen wird. Der frühere Geschäftsinhaber haftet für die Dauer von 5 Jahren neben dem Erwerber. Diese Haftung trifft auch die Erben eines Unternehmers, es sei denn, sie stellen den Betrieb innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall ein. Die Haftung besteht auch, wenn jemand als Gesellschafter in eine bestehende Firma eintritt.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
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