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Aktuelles



Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Das Bundesfinanzministerium hat Muster und Hinweise für die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge veröffentlicht.

Für Kapitalerträge nach dem 31. Dezember 2008, die dem Steuerabzug unterliegen, muss der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle dem Gläubiger auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen, die die steuerrechtlich erforderlichen Angaben enthält. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom eigentlichen Steuerabzug. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem umfangreichen Schreiben Muster für die Steuerbescheinigung veröffentlicht und Hinweise zu deren Handhabung in verschiedenen Anwendungsfällen gegeben.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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