Aktuelles
Neubewertung des Grundbesitzes
Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.
Nach § 138 Bewertungsgesetz (BewG) gelten die derzeitigen Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer bis längstens 31. Dezember 2001, es sei den, Bund und Länder würden sich für eine Verlängerung darüber hinaus aussprechen. Davon ist aber nur auszugehen, wenn eine Einigung über eine Neubewertung vor diesem Zeitpunkt nicht möglich ist. Gegen eine Verlängerung sprechen auch verfassungsrechtliche Bedenken; denn die derzeit geltenden Bestimmungen entsprechen nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 22 Juni 1995. Eine Sachverständigenkommission hat bereits Vorgaben erarbeitet:
-
Die Bewertung unbebauter Grundstücke soll fortgeführt werden, jedoch soll der Abschlag vom Bodenrichtwert von derzeit 20 % auf 10 % gesenkt werden.
-
Künftig sollen nur noch die Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren bewertet werden, für alle übrigen bebauten Grundstücke gilt das Sachwertverfahren mit getrennter Ermittlung des Bodenwertes und des Gebäudewertes.
-
Weiter wurde ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer erarbeitet.
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Grundstücksbelastungen steigen werden. Es empfiehlt sich, Grundbesitz noch in diesem Jahr zu übertragen, billiger wird es jedenfalls nicht werden.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics