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Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Für die steuerliche Berücksichtigung einer Laser-Augenoperation als außergewöhnliche Belastung ist kein amtsärztliches Attest mehr nötig.
Der Bundesfinanzhof lässt Steuererklärungen auch auf einem kopierten Formular zu.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.
Die auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Drittaufwand nur bei einem abgekürzten Zahlungsweg, nicht aber bei einem abgekürzten Vertragsweg geltend gemacht werden.
Leben Ehegatten getrennt, so kann es zum Streit darüber kommen, wer Steuern nachzahlen muss, und wer einen Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Der Aufteilungsmaßstab wird dann durch eine fiktive getrennte Veranlagung ermittelt.
Die Frist für die Antragsveranlagung kommt jetzt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Auch wenn mancher Steuerzahler, der einen Schätzungsbescheid in Händen hält, das kaum glauben mag, so gibt es doch Regeln, an die sich das Finanzamt bei der Schätzung halten muss.
Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.
Der Solidaritätszuschlag ist keine Sonderabgabe, sondern eine eigenständige, unbefristete Steuer und damit nicht verfassungswidrig.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
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