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Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern prüfen jetzt anhand von Rentenbezugsmitteilungen, welche Rentner bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben.
Eine Verlustfeststellung ist nicht möglich, wenn die Festsetzungsfrist für die Folgejahre mit positiven Einkünften bereits abgelaufen ist.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht seine Befürchtung bestätigt, dass sich die Steuer-ID zu einem allgemeinen Personenkennzeichen entwickelt.
Ab 2013 garantiert das Abkommen mit der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf alle deutschen Kapitalanlagen.
In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof den Soli zur Körperschaftsteuer für 2007 als verfassungsgemäß eingestuft.
Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.
Bis Ende Oktober können EHEC-geschädigte Betriebe aus der Landwirtschaft auf Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung zurückgreifen.
Das Finanzamt darf eine Steuererklärung nicht allein deswegen vorweg anfordern, weil der Steuerzahler mit seinem Einkommen voraussichtlich unter den Spitzensteuersatz fällt.
Die neue Software der Finanzämter rundet Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben zum Nachteil der Steuerzahler ab.
Die Steuererklärung muss bei der Antragsveranlagung innerhalb von vier Jahren beim Finanzamt eingereicht werden.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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