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Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.
Die Finanzverwaltung kann in diesem Jahr Steuererklärungen für 2011 erst ab Anfang März bearbeiten, womit Steuerbescheide nicht vor Mitte März zu erwarten sind.
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebsprüfung nicht mehr allein die Länder zuständig sind.
Die Anrechnung von Steuererstattungen als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern ist verfassungsgemäß.
Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein soll den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern.
Die neueste Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die positiven Prognosen aus dem Frühjahr.
Nach Liechtenstein und der Schweiz hat die Finanzverwaltung jetzt Daten über Schwarzgelder in Luxemburg erhalten und wertet diese nun aus.
Ein Finanzgericht hat wegen Zweifel an der Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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