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Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.
Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
Ein überraschender Überschuss im Bundeshaushalt nährt die Hoffnung auf mögliche Steuer- oder Abgabensenkungen.
Die Finanzgerichte sind sich bis jetzt nicht einig, ob der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit eines Einspruchs per E-Mail zu einer ungültigen Rechtsbehelfsbelehrung führt.
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
Ob das älteste Gewerbe der Welt auch steuerrechtlich ein Gewerbe ist, beschäftigt jetzt den Großen Senat des Bundesfinanzhofs.
Ist die vierjährige Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, hat die Abgabe einer Steuererklärung, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde, keine anlaufhemmende Wirkung mehr.
Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage - wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.
Dem Zorn der Schweizer zum Trotz hat Nordrhein-Westfalen erneut eine Daten-CD mit einer Liste von Schwarzgeldkonten gekauft.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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