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Aktuelles



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Die Steuerberscheinigungen von den Banken akzeptiert das Finanzamt nur in Papierform.
Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfragen durch das Finanzamt und andere Behörden hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen abgewiesen.
Verkaufen Sie Wertpapiere nur zur Verlustrealisierung innerhalb der Spekulationsfrist und kaufen sie kurz darauf zurück, so ist das kein Gestaltungsmissbrauch.
Mit der Novelle des Investmentgesetzes sollen unter anderem der Finanzsektor entbürokratisiert und der Anlegerschutz gestärkt werden.
Die Verwendung einer Kapitallebensversicherung zur Besicherung eines Darlehens für andere Kapitalerträge führt zu einer vollen Steuerpflicht der Erträge.
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen zur Bewertung von tatsächlichen und vermeintlichen Finanzinnovationen Stellung genommen.
Zwei der drei großen Gesetzgebungsvorhaben zum Steuer- und Finanzrecht, die Unternehmenssteuerreform und das REIT-Gesetz, sind inzwischen auf dem Weg oder schon verabschiedet.
Die Oberfinanzdirektion Magdeburg weist darauf hin, dass Eltern im Hinblick auf die Absenkung des Sparerfreibetrags Vermögen auf ihre Kinder übertragen können.
Die bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Regelungen, die bei Dividendenausschüttungen die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer ausschlossen, verstoßen gegen EU-Recht.
Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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