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Aktuelles



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Lose Personenzusammenschlüssel erhalten die Zinsen auf einem Gemeinschaftskonto innerhalb gewisser Grenzen ohne Abzug der Abgeltungsteuer.
Mit einem neuen Gesetz, Druck auf unkooperative Länder und verschärften Kontrollen in Deutschland will der Fiskus möglichst viele Steuersünder entdecken.
In zwei Schritten wird die Einlagensicherung der Banken auf 100.000 Euro angehoben und in anderen Bereichen ebenfalls verbessert.
Die Anleger in im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds können in allen noch offenen Fällen auf eine Erstattung zuviel bezahlter Steuern hoffen.
Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen hat ein Kapitalanleger die Möglichkeit, die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer zu umgehen.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, das den Geschäfts- und Kapitalverkehr mit unkooperativen Staaten unter erhöhte Nachweispflichten stellt.
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes abgewiesen.
Nachzahlungszinsen sind steuerliche Nebenleistungen und als solche generell nicht als Werbungskosten abziehbar.
Das Bundesfinanzministerium hat Muster und Hinweise für die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge veröffentlicht.
Macht ein Steuerzahler unplausible Angaben über die Verwendung von Vermögen, dann darf das Finanzamt Zinseinkünfte in Höhe von 3 % unterstellen.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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