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Aktuelles



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Die Finanzämter können mangels geeigneter Software nach wie vor einen Teil der Steuererklärungen noch nicht bearbeiten.
Die Kommission moniert einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Behandlung von Pensionseinrichtungen.
Ein Musterverfahren soll klären, ob der generelle Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen verfassungsgemäß ist.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kindergeld auswirkt, der andere aber nicht, hält das Finanzgericht Düsseldorf eine ungleiche Besteuerung für gerechtfertigt.
Auf Stückzinsen wird zweimal Steuer fällig, weil die latente Einkommensteuer darauf bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich des Solidaritätszuschlags in Steuerbescheiden gilt ebenso für den Solidaritätszuschlag, der im Rahmen der Abgeltungsteuer abgezogen wird.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Die große Vereinfachung, die die Abgeltungsteuer bringen sollte, erweist sich in der Praxis als für die Software zu kompliziert.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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