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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen.
Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben.
Leben Ehegatten getrennt, so kann es zum Streit darüber kommen, wer Steuern nachzahlen muss, und wer einen Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Der Aufteilungsmaßstab wird dann durch eine fiktive getrennte Veranlagung ermittelt.
Ist die Kostenübernahme für ein ortsübliches Grabmal Teil der Vereinbarung über eine Vermögensübergabe, dann sind die Kosten auch als dauernde Last steuerlich zu berücksichtigen.
Wohnen Sie mit Ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber im EU-Ausland oder der Schweiz, stehen Ihnen Leistungen für Ihre Kinder nur nach dem dort geltenden Recht zu.
Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an den Ehegatten, um die Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Für die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden.
In vielen Fällen können Familien sich rückwirkend noch den Kindergeldanspruch sichern, wobei noch nicht endgültig klar ist, welche Beträge von den Einkünften abgezogen werden können.
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann die Familienkasse das Kindergeld auch direkt an das Kind auszahlen.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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