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Aktuelles



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.
Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, sind die Fahrtkosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Für den neuen Bundesfreiwilligendienst besteht erst ab Herbst Anspruch auf Kindergeld, weswegen Anträge momentan noch zurückgestellt werden.
Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.
Die Steuerklassenwahl von Eheleuten kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn sie dem Zweck dient, per Antrag auf eine getrennte Veranlagung eine hohe Steuererstattung zu kassieren.
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.
Eine berufliche Auszeit zur Betreuung der Kinder ohne den Bezug von Elterngeld darf bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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