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Aktuelles



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Der Bundesfinanzhof hält es für verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen können.
Auch für Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen gilt eine zumutbare Eigenbelastung, wenn sie steuerlich abgezogen werden sollen.
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
Zwar kommt auch ein Treppenlift steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Frage, aber wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln nur dann, wenn vor der Installation ein amtsärztliches Attest eingeholt wurde.
Nach einigem Hin und Her ist die schon immer ungeliebte Praxisgebühr jetzt wieder abgeschafft worden.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Ab August 2013 haben Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, Anspruch auf ein Betreuungsgeld, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren ist.
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Abziehbarkeit der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums auseinandergesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Ausbildungsfreibetrag nicht zur Entscheidung angenommen.

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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