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Aktuelles



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs bei einer Bonuszahlung der Krankenkasse möglich.
Die Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
Das Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich.
Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.
Ohne ausdrückliche Angabe zur Zahlungsabsicht darf das Finanzamt grundsätzlich davon ausgehen, dass die Zahlung eines Ehegatten je zur Hälfte die Steuerschuld beider Eheleute ausgleichen soll.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar.
Auch ein arbeitsunfähig erkranktes Kind muss sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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