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Aktuelles



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Auch bei einer Kinderlosigkeit aufgrund von Unfruchtbarkeit sind die Kosten einer Adoption nicht als Krankheitsfolgekosten abziehbar.
Die seit fast 50 Jahren unveränderte Obergrenze für das Schonvermögen eines Unterhaltsempfängers hat weiter Bestand. Allerdings zählen unverbrauchte Unterhaltsleistungen im laufenden Jahr nicht zum Schonvermögen.
Auch eine gesunde Mutter kann die Kosten einer Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn eine genetische Erkrankung des Vaters diese notwendig macht.
Die Leistungen eines Wachservices werden außerhalb des Haushalts erbracht und sind deshalb keine Haushaltsnahe Dienstleistung.
Die Kosten für die Unterbringung in einer Pflege-WG stellen eine steuerlich abziehbare außergewöhnliche Belastung dar.
Nur wer sich zu mindestens 10 % am gesamten Pflegeaufwand einer anderen Person beteiligt, kann einen Pflegepauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das kurzzeitig als Zweites Jahressteuergesetz 2024 firmierte, werden vor allem erste Punkte der Wachstumsinitiative im Steuerrecht umgesetzt und die Freibeträge sowie Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst.
Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Als außergewöhnliche Belastung abziehbare Ausgaben sind nicht um eine Ersatzleistung zu kürzen, sofern die Ersatzleistung selbst steuerpflichtig ist.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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