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Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.
Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass Erbbauzinsen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind.
Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen und dem damit verbundenen Grundbesitz an Mitgesellschafter unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 finden umfassende Änderungen im Bewertungsrecht statt.
Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft.
Beim Immobilienleasing wird die Grunderwerbsteuer erst dann fällig, wenn der Leasingnehmer den Abschluss eines Kaufvertrages verlangen kann.
Von der neuen Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz individuell festzulegen, machen einige Länder prompt Gebrauch.
Haben Sie eine Eigentumswohnung erworben und können die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Ihren Eltern aus der Finanzierung der Anschaffungskosten aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht erfüllen, steht Ihnen die Eigenheimzulage nicht zu.
Der Bundesfinanzhof hat mit sehr deutlichen Worten seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung geäußert.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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