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Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Kosten für einen durch Schimmelbefall in der alten Wohnung ausgelösten Umzug sind nicht ohne weiteres als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 mit Änderungen für alle Steuerzahler liegt vor.
Nun hat auch der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt, womit das Wohn-Riestern rückwirkend ab Anfang 2008 starten kann.
Dass die Reduzierung der Altersgrenze beim Kindergeld sich nicht auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage auswirken soll, wird nun gesetzlich festgeschrieben.
Als Zahlungsnachweis für den Abzug einer haushaltsnahen Dienstleistung genügt nicht der Kontoauszug des Handwerkers, der die Einzahlung belegt.
Die Minderung des Einheitswerts wegen einer Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich denkbar, in der Praxis aber kaum zu realisieren.
Ob die Einbeziehung zukünftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer eine unzulässige Sonderumsatzsteuer ist, muss demnächst der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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