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Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Auf Druck der Kommunen soll der Grundsteuererlass bei unverschuldetem Leerstand zumindest eingeschränkt werden.
Die Finanzverwaltung akzeptiert nun eine generelle Vorsteueraufteilung für Anschaffungs- und Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden.
Der maximale Steuerabzug für Haushaltshilfen wird mehr als verdreifacht.
Wenn die Renovierung eindeutig der geplanten Vermietung zuzurechnen ist, kann auch die typisierende Betrachtung des Bundesfinanzhofs durchbrochen werden.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Steht eine Wohnung schon länger leer, muss der Vermieter sich aktiv um einen Mieter bemühen, um eine Vermietungsabsicht nachzuweisen und den Werbungskostenabzug zu behalten.
Kosten für einen durch Schimmelbefall in der alten Wohnung ausgelösten Umzug sind nicht ohne weiteres als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 mit Änderungen für alle Steuerzahler liegt vor.
Nun hat auch der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt, womit das Wohn-Riestern rückwirkend ab Anfang 2008 starten kann.
Dass die Reduzierung der Altersgrenze beim Kindergeld sich nicht auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage auswirken soll, wird nun gesetzlich festgeschrieben.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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