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Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Nach fast einem Jahr konnte sich der Vermittlungsausschuss immer noch nicht auf einen Kompromiss zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung einigen.
Können Zinsen während der Bauzeit nicht als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, weil die Vermietungsabsicht erst später entsteht, dann zählen sie zu den abschreibbaren Herstellungskosten.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Ein einzelner Vermietungsversuch genügt nicht, um neben dem geplanten Verkauf ein Vermietungsabsicht nachzuweisen.
Wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde ergehen Einheitswertfeststellungen und Bescheide über die Grundsteuermessbeträge nur noch vorläufig.
Eine Vermietung mit Verkaufsabsicht führt nicht automatisch dazu, dass der Werbungskostenabzug wegfällt.
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Für die Steuerbegünstigung muss die Handwerkerleistung im Haushalt erbracht worden sein und nicht in der Werkstatt des Handwerkers.
Auch wenn die Immobilie selbst unentgeltlich erworben wurde, sind die Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten abziehbar.
Während die Finanzämter in einigen Bundesländern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, weisen andere Finanzämter Anträge auf Aufhebung des Einheitswertsbescheids umgehend zurück.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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