Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an die Eltern oder Schwiegereltern zählt nicht als Eigennutzung und verhindert damit nicht, dass ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen kann.
Wird von einem großen, selbstgenutzten Wohngrundstück ein Teil abgetrennt und verkauft, greift die Steuerbefreiung eines Spekulationsgewinns für selbstgenutzte Immobilien nicht.
Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts ist kein Veräußerungsvorgang, der die Voraussetzungen eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllen würde.
Weil die Finanzämter Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide nicht bearbeiten, was Voraussetzung für eine gerichtliche Überprüfung der neuen Regeln wäre, unterstützen der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus und Grund Untätigkeitsklagen gegen die Finanzämter in mehreren Bundesländern.
Wer Grundbesitz in Schleswig-Holstein hat, kann über das neue Transparenzregister erfahren, wie hoch die Grundsteuer voraussichtlich ab 2025 ausfällt, wenn sich die Kommune an das Versprechen hält, den neuen Hebesatz so zu wählen, dass das Steueraufkommen nicht steigt.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Kurz nach dem Referentenentwurf liegt schon der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor.
Ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ist anhand der umgebauten Teilfläche zu beurteilen, soweit sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut dastellen kann.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg