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Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Während es für eine Begünstigung von Wohngrundstücken sachlich gerechtfertigte Gründe gibt, ist allein der Zweck, mehr Steueraufkommen zu erzielen, nicht ausreichend, um höhere Hebesätze für gewerbliche Grundstücke zu rechtfertigen.
Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs ist das Bundesmodell für die Grundsteuer trotz teils erheblicher Typisierungen und Pauschalierungen verfassungsgemäß.
Ob die ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung um mehr als 25 % unterschritten wird, ist über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren hinweg zu beurteilen.
Die Sonderabschreibung für Mietwohnungen setzt voraus, dass zusätzliche Wohnungen geschaffen werden, nicht nur bereits bestehende Altbauwohnungen durch Neubauwohnungen ersetzt werden.
Ob eine Solar- oder Photovoltaikanlage beim Kauf einer Immobilie der Grunderwerbsteuer unterliegt oder nicht, hängt sowohl von der Bauform als auch der Nutzung ab.
Bei einer Kapitalgesellschaft kommt es nicht darauf an, ob ein Grundstückshandel nachhaltig erfolgt, um für die erweiterte Kürzung schädlich zu sein.
Selbst wenn ein Grundstück schon vor 2025 übertragen wurde und gegen den ehemaligen Eigentümer damit keine Grundsteuer ab 2025 festgesetzt wird, kann er sich gegen einen Grundlagenbescheid wehren, der ihm gegenüber erlassen wurde.
Wenn die Arbeitszeit am vermieteten Objekt mindestens ein Drittel der gesamten Arbeitszeit im Rahmen der Vermietertätigkeit ausmacht, kann auch eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte sein, womit Fahrtkosten im Rahmen der Entfernungspauschale abziehbar sind.
Die Vermietung fremden Grundbesitzes ist auch dann schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer, wenn sie nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
In bestimmten Fällen liegt auch bei einer großen Zahl von Immobilienverkäufen kurz nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist kein gewerblicher Grundstückshandel vor.

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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