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Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.
Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.
Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.
Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor.
Aufwendungen, die für die Veräußerung eines Eigenheims wegen eines beruflich veranlassten Umzugs gemacht werden, sind keine Werbungskosten.
Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt.
Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.
Häusliche Arbeitszimmer müssen eng in die private Lebenssphäre eingebunden sein.
Die Beurteilung, ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, erfolgt nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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