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Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn private Interessen nicht ins Gewicht fallen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
Ein in einem Aufhebungsvertrag vereinbarter Verzicht auf Rückübertragung von Aktien führt nicht zu erneuten Einnahmen aus dem Dienstverhältnis.
Mehrere Klagen erheben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale.
Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.
Das Finanzgericht Berlin hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Trinkgeld steuerfrei vereinnahmt werden kann.
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
Neben der Privatentnahme für die private Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs gemäß der 1 %-Regelung ist eine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart nicht zulässig.
Der berufliche Veranlassungszusammenhang einer doppelten Haushaltsführung wird nicht allein dadurch beendet, dass Sie die Familienwohnung am gleichen Ort verlegen.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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