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Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Ab 2010 Jahr können Doppelverdiener-Ehepaare neben den bekannten Steuerklassenkombinationen auch das neue Faktorverfahren wählen.
Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..
In bestimmten Fällen ist ein häusliches Arbeitszimmer nun wieder bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Eine Fahrtätigkeit auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Verpflegungspauschalen für eine auswärtige Fahrtätigkeit.
In einem Schreiben setzt sich das Bundesfinanzministerium mit der Fortführung der Entfernungspauschalen auseinander.
Für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils aus dem vergünstigten Kauf eines Pkw gilt der übliche Endpreis und nicht die Preisempfehlung des Herstellers als Grundlage.
Auch wenn die S-Bahn-Trasse eine längere Linienführung hat, gilt die kürzeste Straßenverbindung als Grundlage für die Berechnung der Entfernungspauschale.
Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.
Der weitgehende Ausschluss des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 kommt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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