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Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Falsche Daten und Softwarefehler führen zum Chaos bei der anstehenden Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahrens.
Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.
Das Finanzgericht Nürnberg hält es für verfassungsgemäß, dass die Entfernungspauschale für die Nutzung diverser Verkehrsmittel auf 4.500 Euro im Jahr beschränkt ist.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Alle Arbeitnehmer erhalten in diesen Wochen ein Schreiben vom Finanzamt mit ihren Daten für die ab nächstem Jahr gültige elektronsiche Lohnsteuerkarte.
Zieht die Familie bei einem beruflich bedingten Umzug erst später nach, sind die doppelten Mietkosten in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Die Finanzverwaltung gibt weitere Details zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren bekannt, das 2012 eingeführt wird.
Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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