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Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Die Bewertungsmethode für den Nutzungsvorteil aus Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeit kann unterjährig nicht gewechselt werden, aber eine rückwirkende Änderung zum Jahresanfang ist möglich.
Kinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Während Auslands- und Praxissemetern im Rahmen eines Zweitstudiums wird der auswärtige Tätigkeitsort nicht zu einer weiteren ersten Tätigkeitsstätte.
Für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden.
Zeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel können in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, auch wenn die Entfernungspauschale durch die Arbeit im Home Office den Kaufpreis nicht abdeckt.
Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet.
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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