Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden sieht vor, dass eine Homeoffice-Tätigkeit von bis zu 34 Tagen im Jahr keine Änderung des steuerlichen Status eines Grenzpendlers zwischen den beiden Ländern zur Folge hat.
Kosten für einen Stellplatz bei der Zweitwohnung zählen nicht zu den Unterkunftskosten und sind daher zusätzlich zu diesen als Werbungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung abziehbar.
Die Abgeltung eines Urlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von Einkünften für eine mehrjährige Tätigkeit.
Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.
Mit insgesamt zwölf Ergänzungen hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet, eine Zustimmung durch den Bundesrat steht jedoch noch aus, damit die Entlastungen für Pendler, Gastronomie und gemeinnützige Organisationen in Kraft treten können.
Ab 2026 sollen Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.
Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis ist eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher in der Regel nicht möglich.
Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll das Steueränderungsgesetz auch Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht bringen.
Wenn der Haushalt am Lebensmittelpunkt ein separater Ein-Personen-Haushalt ist, kommt es dort für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht auf die Beteiligung an den Kosten der Lebensführung an.
Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg