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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, bei einer Betriebsprüfung direkt auf die EDV der Unternehmen zuzugreifen. Inzwischen wurde dafür auch ein Standardformat entwickelt
Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Inzwischen sind diverse Verfahren anhängig, die sich gegen die 1999 und 2000 geltende Fünftel-Methode wenden.
Erleichterung bei der Besteuerung von Scheingewinnen: Zahlungsfähigkeit des Schuldners ist jetzt Voraussetzung.
Seit dem 1. Januar erfüllt die Mikroverfilmung in der Regel nicht mehr die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Bisher unterlassene AfA kann bei der erstmaligen Bilanzierung eines Wirtschaftsguts nicht nachgeholt werden.
Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände (kurz: Euro-Bilanzgesetz).
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.
Eine Bilanzberichtigung darf nur durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen.
Um immer den Überblick über Ihr Unternehmen zu behalten, brauchen Sie ein Betriebskontrollsystem, das Kosten-, Erlös- und Finanzkontrolle vereint.
Unversteuerte Rücklagen können in vollem Umfang als Schuldposten bei der Berechnung des Betriebsvermögens berücksichtigt werden.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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