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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf über die Reform der Gemeindefinanzen beschlossen, der grundlegende Änderungen bei der Gewerbesteuer vorsieht.
Die Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Einlage vom Unternehmer für private Zwecke verwendet wurde.
Kaum bekannt ist, dass für Auslandsbeteiligungen eine Meldepflicht beim Finanzamt besteht.
Um Forderungen im Schadensfall zu vermeiden, sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung für Außendienstmitarbeiter in Betracht ziehen.
Viele der vom Bundesfinanzminister geplanten Steuererhöhungen im so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz sind bei dem Kompromiss, der mit dem Bundesrat erzielt wurde, auf der Strecke geblieben. Der Rest betrifft vor allem Unternehmen.
Schon jetzt arbeiten die Banken mit den Grundlagen des für 2007 vorgesehenen Ratingverfahrens, was zahlreiche Unternehmen bei der Kreditbeantragung zusätzliche Schwierigkeiten bereitet.
Für Unternehmen ist ab dem 1. April 2003 die Angabe eines eindeutigen Rechtsformzusatzes verbindlich vorgeschrieben.
Zum 1. Januar 2003 tritt die "entrümpelte" Neufassung der Gewerbeordnung in Kraft.
Mit den geplanten Änderungen im Steuerrecht will die Regierungskoalition auch die Pauschale für die Privatnutzung eines Pkws auf 1,5 % anheben.
Seit Mitte des Jahres sind Unternehmen verpflichtet, auf Rechnungen auch ihre Steuernummer anzugeben. Damit sind einige Irritationen verbunden.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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