Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Das Bundesfinanzministerium gibt Entwarnung hinsichtlich des Vorläufigkeitsvermerks bei der Gewährung der vollen Pendlerpauschale.
Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren.
Auch das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält einige steuerliche und sozialrechtliche Komponenten.
Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit eine doppelte Gewerbesteuerbelastung durch eine Teilwertzuschreibung zu vermeiden.
Mit sanftem Druck will die EU Steueroasen zu mehr Kooperation bewegen und hat damit in der Schweiz schon erste Erfolge erzielt.
Enthält die Rechnung keine Leistungsbeschreibung, mit der die abgerechnete Leistung eindeutig identifizierbar ist, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind.
Die Frage nach ermäßigt besteuerter Lieferung oder voll besteuerter sonstiger Leistung beim Verkauf verzehrfertiger Speisen will das Bundesfinanzministerium nun beantworten.
Der Krankengeldanspruch von freiwillig Versicherten richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres.
Der Verkauf eines Teilbetriebs führt dazu, dass in diesem Teilbetrieb angefallene Verluste später nicht mehr mit Gewinnen anderer Teilbetriebe verrechnet werden können.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg