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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

In einem Schreiben setzt sich das Bundesfinanzministerium mit der Fortführung der Entfernungspauschalen auseinander.
Die Praxisausfallversicherung für Ärzte zählt zum privaten Lebensführungsbereich, womit Beiträge keine Betriebsausgaben und Leistungen keine Betriebseinnahmen sind.
Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.
Eine Gesellschaft, der beide Gewinnermittlungsarten offenstehen, kann sich auch noch nach Jahresende für die Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung entscheiden.
Der Bundesfinanzminister fordert die Finanzämter auf, angesichts der aktuellen Wirtschaftslage kulant gegenüber Unternehmern und Selbstständigen zu sein.
Statt der Ansparabschreibung gibt es nun den Investitionsabzugsbetrag, zu dessen praktischer Anwendung das Bundesfinanzministerium einige Hinweise liefert.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Das Bundesfinanzministerium will die Rettungsdienste durch gemeinnützige Vereine weiterhin nicht der Gewerbesteuer unterwerfen.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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