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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Dass die Zinsen an eine ausländische Muttergesellschaft bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, weil keine steuerliche Organschaft möglich ist, ist verfassungsgemäß und mit europäischem Recht vereinbar.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Im Gegensatz zur Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten hat das Finanzgericht Hamburg zum jetzt gültigen Abzugsverbot für die Gewerbesteuer weniger verfassungsrechtliche Bedenken.
Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat die leichtere von zwei Hürden jetzt genommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus.
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.
Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.
Mit mehreren Änderungen im Insolvenzrecht sollen bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden.
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR ist wirksam und nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch nicht unverhältnismäßig.
Der Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen.

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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