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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Nach beinahe hundert Jahren schafft Deutschland sein Branntweinmonopol wieder ab, womit die staatlichen Beihilfen für die Brennereien ebenfalls enden.
Dient eine kurzfristige Einlage nur dazu, die Überentnahmebesteuerung zu umgehen, dann gilt die Einlage als Gestaltungsmissbrauch.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.
Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.
Auch für eine Schiffsreise mit dem Charakter eines Publicity-Events für zahlreiche Geschäftspartner sind die Kosten für Reise und Bewirtung nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Auch wenn die Entfernungspauschale von der Entfernung und nicht den gefahrenen Kilometern abhängt, gibt es die volle Pauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag.
Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Bei einem Rechungsbetrag von mehr als 150 Euro muss die Bewirtungsrechnung zwingend auch den Namen des bewirtenden Steuerzahlers enthalten.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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