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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Es spricht nichts dagegen, wenn eine Personengesellschaft einen Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen in Anspruch nimmt, die Investition aber später von einem einzelnen Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen ausgeführt wird.
Bei der Finanzierung von Vorhaben durch Crowdfunding sind auch steuerliche Aspekte zu beachten.
Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat.
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist eine gewerbliche Tätigkeit und kann bei einem Freiberufler damit sowohl eine Buchführungspflicht als auch eine Abfärbung auf freiberufliche Einkünfte auslösen.
Die Vertragsarztzulassung ist ein Wirtschaftsgut, das keinem Wertverzehr unterliegt und nicht abgeschrieben werden kann.
Rechnungsnummern müssen zwar eindeutig und einmalig sein, aber eine Pflicht zu einem lückenlosen Nummernsystem sieht das Finanzgericht Köln nicht.
Eine Doppelgarage kann nur insgesamt oder gar nicht zum Betriebsvermögen gehören und ist damit kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie maximal zur Hälfte für einen Firmenwagen genutzt wird.
Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auch bei Angehörigendarlehen eine zwingende Abzinsung erfolgt, wenn das Darlehen unverzinslich ist.
Die Stellung als Mitunternehmer ist nicht von einer bestimmten Haltedauer der Gesellschaftsanteile abhängig.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
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