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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Statt nur bis Ende 2022 soll die Frist für die Schlussabrechnung zu den diversen Corona-Hilfen bis zum 30. Juni 2023 laufen und kann bei Bedarf noch weiter verlängert werden.
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
Nach fünf Jahren konstanter Beiträge steigt die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr um 0,8 % auf 5,0 %.
Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.
Auch wenn bestimmte bürgerliche Kleidungsstücke nur während der Berufsausübung getragen werden und nur dafür angeschafft wurden, ist ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
Das Bundesfinanzministerium hat die neueste Version der Taxonomie für E-Bilanzen veröffentlicht, die ab 2023 verbindlich anzuwenden ist.
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.
Die Zuordnung von Zahlungen zum vergangenen Kalenderjahr im Rahmen der Zehn-Tages-Regelung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfordert, dass die Zahlung erst um den Jahreswechsel herum fällig geworden ist.
Mit der neuen Eintragungspflicht im Transparenzregister für viele Gesellschaften gehen auch höhere Jahresgebühren einher, die die Unternehmen tragen müssen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte erhalten die EPP in der Regel durch eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das III. Quartal 2022.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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