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Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Die Bildung einer Rückstellung für ein Vorruhestandsmodell ist nicht erst ab der Freistellung eines Arbeitnehmers, sondern bereits ab Erwerb eines entsprechenden Anspruchs möglich.
Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.
Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn, der auch außerbilanzielle Hinzurechnungen umfassen kann.
Im Gegensatz zu Fremd-Geschäftsführern ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Vereinbarung zur Überlassung des Firmenwagens besteht.
Soweit der Abzug von Mieten und Pachten durch eine Einbeziehung in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern neutralisiert wurde, sind sie nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.
Auch bei der Gewerbesteuer gilt das Prinzip, dass Erstattungszinsen steuerpflichtig sind, während Nachzahlungszinsen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.
Die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind trotz gewisser Ungleichbehanldungen und Typisierungen nicht verfassungswidrig, auch wenn dadurch Teile des Verlustvortrags verloren gehen können.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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