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Aktuelles



Umsatzsteuer

Ab 2010 gilt ein neues Verfahren für die Vorsteuervergütung aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen.
Ehrenamtlich und doch nicht umsatzsteuerfrei ist die Zubereitung von Mahlzeiten in vielen Schulcafeterias, die von Elternvereinen geführt werden - so hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Mitgliedsbeitrag eines Vereins kann auch dann ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt sein, wenn sich die Höhe des Beitrags nicht nach dem Umfang der Leistung richtet.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Fehlt eine an und für sich übliche Angabe zur Identifizierung der gelieferten Gegenstände, kann das ein Indiz für eine tatsächlich nicht ausgeführte Lieferung sein.
Preisnachlässe durch einen Verkaufsagentem führen zu einer Reduzierung des Vorsteuerabzugs beim Kunden. Das Bundesfinanzministerium hat dazu nun eine Vertrauensschutzregelung geschaffen.
Die Abgabe werthaltiger Abfälle führt regelmäßig zu tauschähnlichen Umsätzen.
Der Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung ist nur möglich, solange der Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Nach einer Vereinbarung der EU-Finanzminister können die EU-Mitgliedsstaaten nun für einige Dienstleistungsbranchen ebenfalls den reduzierten Steuersatz einführen.
Die Rücknahme gebrauchter Umzugskartons ist keine Erlösminderung, sondern eine eigenständige Lieferung.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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