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Aktuelles



Umsatzsteuer

Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.
Das Finanzgericht Niedersachsen liefert ein winterliches Urteil zum Schmunzeln.
Wegen der Anfangsschwierigkeiten mit dem neuen elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren wird die Antragsfrist für 2009 bis zum 31. März 2011 verlängert.
Weil die Umsatzsteuer-Richtlinien offenbar nicht mehr schnell genug aktualisiert werden können, wurden sie ab dem 1. November 2010 durch einen Anwendungserlass ersetzt.
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit die Möglichkeit, die Pflicht zur elektronischen Signatur bereits ab Mitte nächsten Jahres abzuschaffen.
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.
Weil sich der Finanzminister von einer Reform mehr Ärger als Einnahmen erwartet, soll die geplante Mehrwertsteuerreform vorerst nicht weiter verfolgt werden.
Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, nach der die Besteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung auch als Grundlage für die Umsatzsteuer für die Nutzungsentnahme dienen kann, gilt nur ganz oder gar nicht.

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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