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Aktuelles



Umsatzsteuer

In zwei Verwaltungsanweisungen hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern zur elektronischen Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen geäußert.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.
Der Grundsatz, dass bei einer geplanten nichtwirtschaftlichen Verwendung der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, soll nun erst ab dem 1. Januar 2013 verbindlich gelten.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
In den nächsten Wochen wird eine Verwaltungsanweisung zur neuen Gelangensbestätigung veröffentlicht, die einige Erleichterungen für die Praxis bringen soll.
Auf Druck der EU unterliegen Pferde ab 1. Juli grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, zukünftig für Kunstgegenstände den vollen Umsatzsteuersatz zu verlangen.
Das Finanzgericht Hamburg teilt die vorherrschende Meinung, dass eine berichtigte Rechnung erst zum Zeitpunkt der Berichtigung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Nur in sehr beschränkten Ausnahmefällen können die Umsätze eines Partyservice mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz versteuert werden.
Die neuen Nachweispflichten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen stellen die Unternehmen vor enorme Probleme.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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