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Aktuelles



Umsatzsteuer

Ein Antrittsgeld oder platzierungsunabhängiges Preisgeld bei einem Wettbewerb ist ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.
Künftig sind auch psychisch kranke Personen bei der Prüfung der Voraussetzungen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz bei einem Inklusionsbetrieb zu berücksichtigen.
Bei der Margenbesteuerung kommt die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen und andere Beherbergungsleistungen nicht in Frage.
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob Schwimmunterricht auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht durch einen Privatlehrer erfasst wird.
Auch bei einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletztung ist die Zahlung kein umsatzsteuerfreier Schadensersatz, sondern Teil eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustauschs.
Wenn der Kunde ernsthaft mit einer Leistungserbringung rechnen kann und keine Anhaltspunkte für einen Betrug hat, steht ihm auch bei ausbleibender Lieferung ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen zu.
Der Bundesfinanzhof äußert sich zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung von Waren im Niedrigpreissegment.
Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.
Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch ohne Rechnung denkbar, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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