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Aktuelles



GmbH-Ratgeber

Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.
Weil die bisherige Regelung ausländische Unternehmen benachteiligte, muss die Besteuerung der Streubesitzdividende an Kapitalgesellschaften neu geregelt werden.
Aus formalen Gründen wurde die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen, der die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten einstuft.
Der teilweise oder vollständige Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Einlage.
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Zahlungen von GmbH-Schuldnern auf das Privatkonto eines Gesellschafters führen ohne klare und eindeutige Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Einige Bundesländer gewähren mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf.
Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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